Erfolgreiche Eintragung des CSC Green Farm
Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass der CSC Green Farm e.V. am 29.08.2024 offiziell ins Vereinsregister eingetragen wurde! Dies ist ein wichtiger Meilenstein für uns und bringt uns unserem Ziel, eine aktive und verantwortungsbewusste Gemeinschaft rund um den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis zu schaffen, einen großen Schritt näher.
Nächster Schritt: Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Mit der erfolgreichen Eintragung ins Vereinsregister gehen wir nun den nächsten wichtigen Schritt: Wir stellen beim Finanzamt den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Doch was bedeutet das eigentlich und warum ist es so wichtig?
Was ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit?
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist ein Status, den das Finanzamt einem Verein verleihen kann, wenn dieser nachweislich ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Ein Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist, genießt einige steuerliche Vorteile:
- Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer: Ein gemeinnütziger Verein muss keine Steuern auf seine Einnahmen zahlen, solange diese für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
- Ausstellung von Spendenbescheinigungen: Spenden an gemeinnützige Vereine sind steuerlich absetzbar. Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind wir berechtigt, Spendenquittungen auszustellen, die unsere Unterstützer für ihre Steuererklärung nutzen können.
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Gemeinnützige Vereine können auf viele ihrer Leistungen und Lieferungen einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % anwenden.
Warum brauchen wir diese Anerkennung?
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht nur für steuerliche Vorteile notwendig, sondern auch eine Voraussetzung, um die Anbauerlaubnis für den CSC Green Farm zu erhalten. Nur gemeinnützige Vereine, die dem Gemeinwohl dienen, können eine solche Erlaubnis beantragen. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um unsere Ziele im Rahmen des gemeinschaftlichen, nichtgewerblichen Eigenanbaus von Cannabis zu verwirklichen.
Der Antrag auf Gemeinnützigkeit ist daher entscheidend, um die Beiträge und Spenden unserer Mitglieder und Unterstützer vollständig in die Verwirklichung unserer Vereinsziele zu investieren. So können wir nicht nur unsere Projekte zur Suchtprävention und Aufklärung über Cannabiskonsum effizienter umsetzen, sondern auch den Anbau und die Verteilung von Cannabis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben besser organisieren.
Bankkonto des Vereins bereit zur Aktivierung
Ein weiterer Schritt, den wir durch die Eintragung ins Vereinsregister nun abschließen können, ist die Eröffnung unseres Vereinsbankkontos. Wir haben bereits alle Vorbereitungen getroffen und das Konto vorab beantragt. Jetzt, da wir offiziell als Verein eingetragen sind, können wir in der kommenden Woche die notwendigen Unterschriften leisten, um das Bankkonto endgültig zu aktivieren.
Ein eigenes Bankkonto ist unerlässlich, um die Finanzen des Vereins transparent und sauber zu verwalten. Es ermöglicht uns, Mitgliedsbeiträge, Spenden und andere Einnahmen sicher zu verwalten und alle Ausgaben klar nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies ist nicht nur für die interne Organisation wichtig, sondern auch für die Nachweise gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Gemeinnützigkeit.
Annahme von Mitgliedern startet bald
Mit der erfolgreichen Eintragung und den laufenden Vorbereitungen sind wir nun bereit, in den kommenden zwei Wochen die Annahme von Mitgliedern zu starten. Alle, die sich bereits für eine Mitgliedschaft vorangemeldet haben, werden von uns informiert und haben die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft offiziell zu bestätigen. Wir freuen uns darauf, euch bald als Teil unserer Gemeinschaft begrüßen zu dürfen!
Bleibt gespannt – wir halten euch über alle weiteren Schritte auf dem Laufenden!
Euer CSC Green Farm Team