FAQ
Mitgliedschaft
Mitglied werden können Personen über 21 Jahren, die in Deutschland wohnen und nicht Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung sind.
Die monatliche Grundgebühr beträgt 25 EUR und wird erst mit dem Erhalt der behördlichen Genehmigung aktiviert (aktuell also noch inaktiv).
Zusätzlich kann optional eine der folgenden Cannabisbezug-Stufen gewählt werden:
- Basic: 70 EUR / Monat für bis zu 10g (entspricht 9,50 EUR pro Gramm, inklusive Grundgebühr)
- Plus: 165 EUR / Monat für bis zu 25g (entspricht 7,60 EUR pro Gramm, inklusive Grundgebühr)
- Premium: 300 EUR / Monat für bis zu 50g (entspricht 6,50 EUR pro Gramm, inklusive Grundgebühr)
Es fällt außerdem eine einmalige Eintrittsgebühr von 50 EUR an. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den Cannabisbezug beginnt erst mit der Verfügbarkeit der ersten Ernte.
Hinweis: Die angegebenen Kostenpläne basieren auf einer aktuellen Kostenkalkulation, die noch nicht final ist. Änderungen sind daher noch möglich.
Die einmalige Eintrittsgebühr von 50 EUR dient dazu, den administrativen Aufwand des Vereins zu decken. Diese Gebühr hilft, die Kosten für die Ausstellung und Verwaltung von Mitgliedskarten sowie den allgemeinen Verwaltungsaufwand zu tragen. Außerdem stellt die Eintrittsgebühr sicher, dass nur wirklich interessierte Personen dem CSC Green Farm e.V. beitreten. So können wir eine engagierte Gemeinschaft aufbauen, die unsere Werte und Ziele teilt.
Mitglieder können ihre Mitgliedsstufe für den Cannabisbezug alle drei Monate ändern, also bis zu viermal pro Jahr. Die Änderung erfolgt über das Mitgliederportal, wo die gewünschte Stufe ausgewählt und die Änderung beantragt werden kann. Die neue Mitgliedsstufe tritt dann im folgenden Abrechnungsmonat in Kraft.
Eine aktive Mitgliedschaft erfordert eine regelmäßige Mitarbeit vor Ort und berechtigt zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung mit Stimmrecht. Inaktive Mitglieder können über das Webportal Dokumentationen einsehen und Feedback geben, haben jedoch kein Stimmrecht. Jedes Mitglied wird zunächst als inaktives Mitglied eingestuft und kann einen Antrag auf aktive Mitgliedschaft stellen, der vom Vorstand geprüft wird.
Die monatliche Grundgebühr beginnt ab Erhalt der behördlichen Genehmigung. Die Beiträge für den Cannabisbezug werden erst mit der Verfügbarkeit der ersten Ernte fällig.
Die Mitgliedsbeiträge können auf folgende Weise bezahlt werden:
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Banküberweisung: Beiträge können monatlich per Banküberweisung auf das Vereinskonto eingezahlt werden. Die Überweisung muss bis zum letzten Bankarbeitstag des Monats eingegangen sein, um den Mitgliedsstatus aufrechtzuerhalten.
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Lastschriftverfahren: Mitglieder können dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, damit die Beiträge automatisch zum Monatsende eingezogen werden. Änderungen an der Mitgliedschaft oder Bankverbindung sollten mindestens fünf Werktage vor Monatsende mitgeteilt werden.
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Barzahlung: Die monatlichen Mitgliedsbeiträge können auch direkt an der Abgabestelle in bar bezahlt werden, falls das Mitglied dies bevorzugt.
Eine direkte Pausierung der Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen. Mitglieder können jedoch die Mitgliedsstufe jederzeit auf eine Basis-Mitgliedschaft ohne Cannabis-Bezug ändern. Die Grundgebühr (25€/Monat) bleibt dabei weiterhin fällig, und eine erneute Aktivierung einer höheren Mitgliedsstufe ist alle drei Monate möglich. Falls besondere Umstände vorliegen, empfiehlt es sich, den Vorstand zu kontaktieren, um individuelle Lösungen zu besprechen.
Der CSC Green Farm e.V. bietet verschiedene Mitgliedschaftsarten und -stufen, die den individuellen Bedürfnissen der Mitglieder gerecht werden:
- Mitgliedschaftsstufen für den Cannabisbezug:
- Basis-Mitgliedschaft: 25 EUR monatliche Grundgebühr, ohne Cannabis-Bezug.
- Basic: 70 EUR monatlich für bis zu 10g Cannabis.
- Plus: 165 EUR monatlich für bis zu 25g Cannabis.
- Premium: 300 EUR monatlich für bis zu 50g Cannabis.
- Diese Mitgliedschaftsstufen können alle drei Monate gewechselt werden.
- Aktive und inaktive Mitgliedschaft:
- Inaktive Mitgliedschaft: Für Mitglieder, die den Verein unterstützen, aber nicht vor Ort aktiv am Anbau teilnehmen. Inaktive Mitglieder haben kein Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden. Sie können jedoch über das Webportal auf Dokumentationen zugreifen, live Daten wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit einsehen sowie Feedback und nicht-bindendes Abstimmungsverhalten zu Anbauentscheidungen abgeben.
- Aktive Mitgliedschaft: Diese Mitgliedschaft erfordert eine regelmäßige Mitarbeit vor Ort im Anbauprozess. Nur aktive Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können in den Vorstand oder Anbaurat gewählt werden. Um aktives Mitglied zu werden, muss ein Antrag beim Vorstand gestellt und genehmigt werden.
- Mitgliedschaft im Anbaurat:
- Der Anbaurat besteht aus gewählten Mitgliedern, die alle Entscheidungen rund um den gemeinschaftlichen Anbau treffen, wie Sortenauswahl und Anbauplanung. Aktive Mitglieder können sich zur Wahl in den Anbaurat stellen und bei einer Wahl die Anbauprozesse des Vereins direkt mitgestalten.
Diese Mitgliedschaftsarten und -stufen bieten Flexibilität, um sowohl für Unterstützer, Cannabisbezieher als auch für Mitglieder, die sich direkt im Anbau engagieren möchten, die passende Beteiligungsmöglichkeit zu bieten.
Anbauvereinigung
Angebaut wird mit LED Lampen (Spydr 2P, 632W) von Fluence. Dadurch sparen wir Energiekosten und haben weniger Hitzeentwicklung welche heruntergekühlt werden muss.
Der CSC Green Farm e.V. plant für die erste Ernte den Anbau von drei hochwertigen Cannabissorten, die sorgfältig ausgewählt wurden, um den Mitgliedern ein vielfältiges und erstklassiges Produkterlebnis zu bieten:
Zangria S1 von Wizard Trees
Zangria S1 ist eine feminisierte Hybridsorte, die durch Selbstbestäubung der Zangria-Pflanze entstanden ist. Sie kombiniert die Aromen von Zkittlez und Cookies und liefert tropisch-süße Terpene. Die Blütezeit beträgt etwa 9 Wochen, und die Pflanzen erreichen im Oktober ihre Reife. Der THC-Gehalt ist hoch, und die Erträge sind sowohl im Innen- als auch im Außenanbau mittel bis hoch.
Lemon Cherry Gelato von Tiki Madman
Lemon Cherry Gelato ist eine feminisierte Sorte, die aus der Kreuzung von Lemon Cherry Gelato mit (Lemon Cherry Gelato x Forbidden Runtz) hervorgegangen ist. Diese Kombination verspricht ein intensives Geschmacksprofil mit Zitrus- und Kirschnoten, ergänzt durch süße Gelato-Aromen. Tiki Madman ist bekannt für Sorten mit hohem THC-Gehalt und beeindruckenden Erträgen.
Strawberry Gummies von Grounded Genetics
Strawberry Gummies ist eine feminisierte Hybridsorte, entstanden aus der Kreuzung von Strawberries n Cream (Strawberry Jelly x Cookies n Cream) und Papayadawg (Papaya x ChemD). Diese Sorte besticht durch ein intensives Erdbeeraroma, das an Fruchtgummis erinnert, und exotische Fruchtnoten. Die Blütezeit liegt zwischen 8 und 9 Wochen und liefert mittlere bis hohe Erträge.
Hinweis: Diese Sorten wurden vorläufig für die erste Ernte festgelegt. Die Mitglieder des CSC Green Farm e.V. werden zukünftig die Möglichkeit haben, über Umfragen Einfluss auf die Auswahl der Sorten zu nehmen und damit die zukünftigen Anbaupläne aktiv mitzugestalten.
Wieviel Cannabis kann ich pro Monat kaufen?
Das Gesetz erlaubt eine maximale Abgabemenge von 50g pro Monat pro Person für alle ab 21 Jahren. Der CSC Green Farm e.V. bietet dafür drei feste Abonnement-Pläne an:
- Basic: Bis zu 10g pro Monat für 70 EUR
- Plus: Bis zu 25g pro Monat für 165 EUR
- Premium: Bis zu 50g pro Monat für 300 EUR
Sollte die volle Erntemenge in einem Monat einmal nicht verfügbar sein, wird der Betrag anteilig für die fehlende Menge erstattet.
Die Kosten pro Gramm hängen vom gewählten Abonnement-Plan ab, da die Grundgebühr von 25 EUR in den Preis einfließt. Aktuell ergibt sich folgende Preisstaffelung:
- Basic (10g pro Monat): 9,50 EUR pro Gramm
- Plus (25g pro Monat): 7,60 EUR pro Gramm
- Premium (50g pro Monat): 6,50 EUR pro Gramm
Diese Preise basieren auf einer vorläufigen Kostenkalkulation und können sich noch ändern.
Eine aktive Teilnahme am Anbau ist keine Pflicht. Der CSC Green Farm e.V. bietet jedoch die Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit:
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Inaktive Mitgliedschaft: Jedes neue Mitglied wird zunächst als inaktives Mitglied eingestuft. Bei dieser Mitgliedschaft geht es primär um die Abnahme von Cannabis und die Information über Prävention und Jugendschutz. Inaktive Mitglieder haben kein Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden. Sie können jedoch über das Webportal auf Dokumentationen zugreifen, live Daten wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit einsehen, Rückmeldungen und Vorschläge zur Anbauplanung geben sowie an nicht-bindenden Umfragen teilnehmen, etwa zur Auswahl der anzubauenden Sorten. Die Ergebnisse dieser Umfragen und Rückmeldungen werden an den Anbaurat weitergeleitet.
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Aktive Mitgliedschaft: Mitglieder, die vor Ort beim Anbau mithelfen und regelmäßig am Vereinsleben teilnehmen möchten, können einen Antrag auf aktive Mitgliedschaft stellen. Dieser Antrag wird vom Vorstand geprüft und genehmigt. Nur aktive Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und können in den Vorstand gewählt werden. Die aktive Mitgliedschaft umfasst Aufgaben in der Produktion und Pflege der Pflanzen sowie die Beteiligung am gemeinschaftlichen Anbauprozess.
Inaktive Mitglieder können somit auf digitalem Weg zur Anbauplanung und Optimierung beitragen, während aktive Mitglieder direkt am Produktionsprozess beteiligt sind.
Geplant ist das wir die Luft im Raum mittels Klimaanlagen runterkühlen, somit wird sehr wenig Frischluft benötigt. Die geringe Abluft die es dadurch gibt wird durch Aktiv Carbon Filter nach aussen abgetreten und sond somit Geruchsfrei.
Die Pflanzen werden unten abgeschnitten und verbleiben zur Trocknung im Netz hängen. Später wird ein seperater Trocknungsraum verwendet. Nach dem Trocknen werden die Blüten geschnitten.
Eine Online-Zahlung wird möglich sein, das liefern von Cannabis ist jedoch Verboten. Das Cannabis muss an unserer Abgabstelle persönlich abgeholt werden.
Die Sortenauswahl wird vom Anbaurat in Abstimmung mit den teilnehmenden Mitgliedern festgelegt. Mitglieder können durch Umfragen und Feedback Einfluss auf die Sortenauswahl nehmen, die Ergebnisse werden dabei im Anbaurat berücksichtigt.
Ja, sollte in einem Monat die volle Menge an Cannabis gemäß der gewählten Mitgliedschaftsstufe nicht verfügbar sein, wird der Betrag anteilig für die tatsächlich bereitgestellte Menge erstattet oder gutgeschrieben.
Anbaurat
Der Anbaurat ist das Gremium, das alle den Anbau betreffenden Entscheidungen im CSC Green Farm e.V. trifft. Er plant, koordiniert und überwacht den gemeinschaftlichen Anbau und stellt sicher, dass alle gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben eingehalten werden.
Der Anbaurat besteht aus mindestens einem und maximal fünf gewählten Mitgliedern des Vereins. Zusätzlich kann der Vorstand bis zu zwei seiner Mitglieder in den Anbaurat entsenden. Mitglieder des Anbaurats müssen Aktive-Vereinsmitglieder sein.
Der Anbaurat hält mindestens einmal pro Quartal eine Sitzung ab. Die Einladungen zu den Sitzungen werden schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen versendet. Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt und den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben.
Ja, Mitglieder können sich für eine Position im Anbaurat bewerben und werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Voraussetzung für eine Mitwirkung im Anbaurat ist die Aktive-Mitgliedschaft im Verein.
Mitglieder des Anbaurats sollten über grundlegende Kenntnisse im Anbau von Pflanzen verfügen oder bereit sein, sich das notwendige Wissen anzueignen. Da der Anbaurat Verantwortung für alle Anbauentscheidungen trägt, ist eine zuverlässige und gewissenhafte Arbeitsweise wichtig.
Die Amtszeit eines Anbauratsmitglieds beträgt mindestens sechs Monate. Sollte ein Mitglied des Anbaurats vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheiden, kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtszeit bestimmen.
Finanzen
Überschüsse, die nach Deckung aller Ausgaben verbleiben, werden für zukünftige Investitionen, Rücklagen oder satzungsgemäße Zwecke verwendet. Der Verein hat zudem die Möglichkeit, einen Teil der Überschüsse an gemeinnützige Projekte zu spenden.
Ja, Spenden sind grundsätzlich möglich und willkommen. Der CSC Green Farm e.V. kann Spenden annehmen, die ausschließlich zur Förderung der Vereinsziele und zur Unterstützung des Anbaus sowie der Infrastruktur genutzt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Club nicht als gemeinnützige Organisation eingetragen ist, sodass Spenden nicht steuerlich absetzbar sind.
Der CSC Green Farm e.V. finanziert sich in erster Linie durch Mitgliedsbeiträge. Um jedoch von Beginn an eine hohe Qualität im Anbau sicherzustellen, planen die Vorstände, eine erhebliche Anfangsinvestition im hohen fünfstelligen Bereich einzubringen. Diese Investition ermöglicht dem Club, direkt mit hochwertiger Ausstattung und besten Bedingungen für den Anbau zu starten. Die eingesetzten Mittel werden über die nächsten Jahre monatlich zurückgezahlt, um den Club langfristig finanziell stabil zu halten.
Da der CSC Green Farm e.V. nicht als gemeinnützige Organisation eingetragen ist, sind die Mitgliedsbeiträge nicht steuerlich absetzbar.
Im Falle einer Auflösung des CSC Green Farm e.V. wird das verbleibende Vereinsvermögen gemäß der Satzung an eine gemeinnützige Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen. Diese Organisation muss im Bereich der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens oder der Suchtprävention tätig sein. Die Mitglieder haben dabei keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen, und die empfangende Körperschaft wird in der Mitgliederversammlung festgelegt, die über die Auflösung entscheidet.
Abgabestelle
Eine Abgabestelle ist der Ort, an dem Mitglieder des CSC Green Farm e.V. das ihnen zugewiesene Cannabis in einem kontrollierten und sicheren Umfeld abholen können. Sie ist räumlich getrennt von der Anbaustätte und ausschließlich berechtigten, volljährigen Mitgliedern zugänglich. In der Abgabestelle gelten strenge Sicherheitsmaßnahmen wie Zugangskontrollen, Überwachung und Dokumentation, um sowohl den Schutz der Mitglieder als auch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten.
Zusätzlich zur Cannabisabgabe erhalten Mitglieder hier Zugang zu Informationsmaterialien zu Prävention und Jugendschutz. Die Abgabestelle ist somit nicht nur ein Abholpunkt, sondern auch ein zentraler Ort für Information und Aufklärung im Sinne des Gesundheits- und Jugendschutzes.
Die Abgabemenge richtet sich nach der gewählten Mitgliedschaftsstufe und den gesetzlichen Vorgaben. Die maximal erlaubte Abgabemenge liegt bei 50g pro Monat pro Mitglied, die Mengen werden an der Abgabestelle entsprechend dokumentiert und kontrolliert.
Bei der Abholung von Cannabis an der Abgabestelle gibt es zwei Zahlungsoptionen:
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Online-Vorauszahlung: Mitglieder können ihre Abholung im Mitgliederportal vorab anmelden und den fälligen Betrag direkt online bezahlen. Dies ermöglicht eine schnellere und unkomplizierte Abwicklung vor Ort.
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Barzahlung vor Ort: Alternativ können Mitglieder ihre Abholung online anmelden und den Betrag dann bei der Abholung in bar an der Abgabestelle entrichten.
Beide Optionen sorgen für Flexibilität und eine sichere, dokumentierte Abwicklung.
Wenn ein Mitglied seine monatlich bereitgestellte Menge an Cannabis nicht abholt, gilt Folgendes:
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Premium-Mitgliedsstufe (50g/Monat): Die ungenutzte Menge verfällt am Ende des Monats, da die gesetzliche Maximalmenge von 50g pro Monat nicht überschritten werden darf. In diesem Fall wird der Beitrag für die nicht abgeholte Menge anteilig erstattet.
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Basic- und Plus-Mitgliedsstufen (10g bzw. 25g/Monat): Hier ist es möglich, die ungenutzte Menge im Folgemonat abzuholen, solange die gesetzliche Monatsgrenze von 50g dadurch nicht überschritten wird.
Falls ein Mitglied wiederholt die bereitgestellte Menge nicht abholt, behält sich der Vorstand das Recht vor, die Mitgliedsstufe anzupassen und gegebenenfalls auf eine niedrigere Stufe oder die Basis-Mitgliedschaft ohne Cannabis-Bezug herabzustufen.