Inhaltsverzeichnis

    Beitragsrichtlinien des CSC Green Farm e.V.

    1. Aktivierung der Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft wird erst aktiv, wenn der Aufnahmeantrag genehmigt wurde und die einmalige Aufnahmegebühr von 50€ vollständig bezahlt ist. Bis zur Erfüllung dieser Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf Mitgliedsrechte oder -leistungen.

    2. Vorauszahlungen

    Mitglieder haben die Möglichkeit, Beiträge im Voraus zu bezahlen. Es gibt jedoch keinen Rabatt für Vorauszahlungen.

    3. Zahlungsmethoden

    1. Überweisung:

      • Beiträge können per Überweisung auf das Vereinskonto gezahlt werden.
      • Die Überweisung muss bis zum letzten Bankarbeitstag des Monats auf dem Konto eingegangen sein.
    2. Lastschrift:

      • Fälligkeit der Beiträge: Die Mitgliedsbeiträge werden zum Ende eines jeden Monats per Lastschriftverfahren eingezogen.
      • Voraussetzungen für das Lastschriftverfahren:
        • Mitglieder müssen dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
        • Die Lastschrift wird in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Monats durchgeführt. Änderungen an der Mitgliedschaft oder Bankverbindung sollten mindestens fünf Werktage vor Monatsende mitgeteilt werden.
      • Fristen für Beitragszahlung bei Beitritt und Wechsel:
        • Tritt ein Mitglied in den ersten 10 Tagen eines Monats bei, fällt der Beitrag noch für den laufenden Monat an. An allen anderen Tagen wird der Beitrag erst im Folgemonat abgebucht.
        • Der Wechsel des Mitgliedschaftstarifs wird ebenfalls innerhalb der ersten 10 Tage des Monats für den laufenden Monat wirksam. Erfolgt die Änderung später, wird sie erst im Folgemonat übernommen.
    3. Barzahlung:

      • Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Mitgliedsbeiträge sowie Cannabis-Vorbestellungen bar an der Abgabestelle zu bezahlen.
      • Die Barzahlung erfolgt ebenfalls zum Ende des Monats. Bei Barzahlung ist der Beitrag spätestens bis zum letzten Tag des Monats zu entrichten, um den Mitgliedsstatus aufrechtzuerhalten.
      • Eine Quittung wird bei jeder Barzahlung ausgestellt.