Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
Vorstellung des CSC Green Farm e.V.
Der Cannabis Social Club Green Farm e.V. (CSC Green Farm e.V.) ist ein Verein, der sich auf den gemeinschaftlichen und nicht-gewerblichen Anbau von Cannabis für den Eigenkonsum seiner Mitglieder spezialisiert hat. Unser Ziel ist es, eine sichere und verantwortungsvolle Umgebung zu schaffen, in der Erwachsene, die sich für den Konsum von Cannabis entscheiden, dies unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben tun können. Der CSC Green Farm e.V. fördert Transparenz, Aufklärung und den Schutz der Gesundheit seiner Mitglieder.
Der Verein stellt den Anbau und die kontrollierte Abgabe von Cannabis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sicher und legt großen Wert auf Jugend- und Gesundheitsschutz. Die Anbau- und Abgabestellen sind so organisiert, dass sie ausschließlich für Erwachsene zugänglich sind und unter strengen Sicherheitsmaßnahmen betrieben werden. Da der CSC Green Farm e.V. keine direkte Suchtberatung durchführt, verweist er Mitglieder bei Bedarf an spezialisierte externe Beratungsstellen.
Infrastruktur des CSC Green Farm e.V.: Der Club verfügt über eine zentrale Anbauinfrastruktur, bestehend aus einer Indoor-Anbaustätte, in der Cannabis unter kontrollierten und sicheren Bedingungen angebaut wird. Zusätzlich gibt es eine separate Abgabestelle, an der Mitglieder und berechtigte Nichtmitglieder ausschließlich Cannabisprodukte und Vermehrungsmaterialien abholen können. In der Abgabestelle erfolgt keine Produktion oder Konsum von Cannabis, sondern lediglich die Abholung sowie die Informationsvermittlung.
Ziel des Gesundheits- und Jugendschutzkonzeptes
Das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept des CSC Green Farm e.V. dient dem Schutz von Jugendlichen und der Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Cannabis. Unser Konzept richtet sich strikt nach den gesetzlichen Vorgaben und orientiert sich an bewährten Präventionsmaßnahmen. Die Hauptziele unseres Konzepts sind:
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Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cannabis und dessen Konsum: Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass Cannabis für Minderjährige weder zugänglich noch attraktiv wird. Dies umfasst Maßnahmen zur Sicherstellung, dass Minderjährige keinen Zugang zu unseren Anbau- oder Abgabebereichen haben und dass unsere Kommunikation niemals jugendgefährdend gestaltet ist. Der Verein verzichtet daher auf öffentliche Werbemaßnahmen und stellt seinen Namen und sein Logo bei externen Aktivitäten nicht zur Schau.
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Förderung des verantwortungsvollen Umgangs mit Cannabis: Unser Verein legt großen Wert darauf, dass alle Mitglieder über die Risiken des Cannabiskonsums informiert sind. Zu diesem Zweck stellen wir Informationsmaterialien zur Verfügung, die wir von anerkannten Suchtberatungsstellen erhalten, wie z. B. Flyer oder Verweise auf Websites. Wir verweisen zudem auf Schulungen und Programme dieser Beratungsstellen, um ein bewusstes und verantwortungsvolles Konsumverhalten zu fördern.
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Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit: Durch eine kontrollierte Abgabe von Cannabis und die strenge Überwachung unserer Anbau- und Abgabebereiche minimieren wir gesundheitliche Risiken für unsere Mitglieder. Der Verein verweist bei Bedarf auf externe Beratungsstellen, da keine eigene Suchtberatung angeboten wird.
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Förderung der Aufklärung und Prävention: Wir informieren über die gesundheitlichen, rechtlichen und sozialen Risiken des Cannabiskonsums anhand von Materialien, die durch externe Suchtberatungsstellen bereitgestellt werden. Unsere Mitglieder haben Zugang zu diesen Materialien und werden bei weiterem Beratungsbedarf an spezialisierte externe Stellen verwiesen.
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Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen: Der CSC Green Farm e.V. verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass alle Aktivitäten des Vereins rechtlich abgesichert sind und höchsten Sicherheits- und Präventionsstandards entsprechen.
2. Sicherheits- und Schutzmaßnahmen an der Anbaustätte
Die Anbaustätte des CSC Green Farm e.V. ist so konzipiert, dass gemäß § 22 und § 23 des Cannabisgesetzes (CanG) höchste Sicherheits- und Schutzmaßnahmen eingehalten werden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und den Jugend- und Gesundheitsschutz sicherzustellen.
Diskretion und Standortschutz
- Geheime Adresse der Anbaustätte: Die genaue Adresse der Anbaufläche wird nicht veröffentlicht, um die Privatsphäre und Sicherheit der Mitglieder sowie die Sicherheit der Anbaufläche zu gewährleisten. Lediglich Mitglieder, die direkt in der Produktion tätig sind, erhalten Kenntnis von der Adresse. Alle anderen Mitglieder haben keinen Zugang zu dieser Information, um die Sicherheit der Anbaufläche zusätzlich zu gewährleisten.
- Keine Außenbeschilderung: Es gibt keine Kennzeichnung oder Beschilderung, die auf die Tätigkeit als Anbaustätte hinweist. Dies stellt sicher, dass die Anbaufläche von außen unauffällig bleibt und keinen Anreiz für unerwünschte Besucher bietet, gemäß den Anforderungen in § 23 Absatz 2 CanG.
Zugangskontrollen und Sicherheitstechnik
- Zugang über ein Chip-System: Der Zugang zur Anbaustätte erfolgt ausschließlich über ein separates Chip-System, das nur für berechtigte Mitglieder eingerichtet ist. Dies stellt sicher, dass kein unbefugter Zutritt zur Anbaufläche möglich ist.
- Kameraüberwachung mit Live-Alarmmeldungen: Die gesamte Anbaustätte wird durch ein modernes Kamerasystem überwacht. Bei unbefugtem Zutritt werden sofortige Live-Alarmmeldungen an den Vorstand des Vereins gesendet.
- Sensoren und Verstärkungen: Türen und Fenster sind mit Bewegungssensoren ausgestattet, die bei unbefugtem Zutritt sofort Alarm auslösen. Die Fenster sind zusätzlich mit Sicherheitsfolie versehen, um die Widerstandsfähigkeit gegen Einbruch zu erhöhen und Sichtschutz zu gewährleisten. Diese Maßnahmen entsprechen den Anforderungen gemäß § 23 Absatz 3 CanG.
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, die im Sicherheitskonzept des Vereins detailliert beschrieben sind, sorgen für eine umfassende Absicherung gegen unbefugten Zutritt und andere potenzielle Sicherheitsrisiken. Das vollständige Sicherheitskonzept bleibt intern und wird nicht öffentlich geteilt.
Abstandsregelungen zur Anbaustätte
Um den gesetzlichen Anforderungen des Cannabisgesetzes (CanG) gemäß § 12 Absatz 6 zu entsprechen, wurden die Mindestabstände der Anbaustätte zu Einrichtungen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen, sorgfältig überprüft. Die gemessenen Abstände betragen in allen Fällen über 300 Meter zur nächstgelegenen Jugend- oder Kindereinrichtung und erfüllen damit die gesetzlichen Mindestanforderungen. Die exakten Abstände werden hier nicht genannt, um eine Ortung der Anbaustätte zu verhindern.
Schutz vor Diebstahl und Missbrauch
- Keine Lagerung von Cannabisprodukten außerhalb genehmigter Bereiche: Alle Lagerungen und Bewegungen von Cannabisprodukten werden dokumentiert und überwacht, um jeglichen Missbrauch zu verhindern.
- Regelmäßige Kontrollen und Tests: Die Anbaustätte unterliegt regelmäßigen Kontrollen durch die zuständige Behörde, um die Einhaltung aller gesetzlichen Sicherheitsanforderungen sicherzustellen. Zusätzlich führt der Verein interne Sicherheitsüberprüfungen durch, einschließlich Testalarmen, um die Funktionalität aller sicherheitsrelevanten Systeme zu gewährleisten und mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Mit diesen Maßnahmen gewährleistet der CSC Green Farm e.V. eine sichere und gesetzeskonforme Anbaustätte, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Sicherheit der Mitglieder und der Anbaufläche priorisiert.
3. Sicherheits- und Schutzmaßnahmen an der Abgabestelle
Die Abgabestelle des CSC Green Farm e.V. stellt sicher, dass Cannabisprodukte nur an berechtigte Mitglieder abgegeben werden und keine Minderjährigen oder Unbefugten Zugang haben. Zusätzlich können Vermehrungsmaterialien wie Stecklinge und Samen an berechtigte Nichtmitglieder abgegeben werden, die einen gültigen Abholbeleg vorweisen.
Zugang und Identitätsprüfung
- Mitgliedskarten und Ausweisprüfung: Jedes Mitglied muss bei der Abholung von Cannabisprodukten seine Mitgliedskarte sowie einen gültigen Ausweis vorlegen. Zusätzlich erfolgt eine Abfrage der Online-Datenbank, um sicherzustellen, dass die Person berechtigt ist und die Abgabemenge den gesetzlichen Limits entspricht.
- Voranmeldung zur Abholung: Cannabisprodukte und Vermehrungsmaterialien (Stecklinge und Samen) können nur nach einer vorherigen Online-Voranmeldung abgeholt werden. Das System prüft automatisch die gesetzlichen Limits, um Überdosierungen oder Überschreitungen zu vermeiden.
- Abholbeleg für Nichtmitglieder: Nichtmitglieder, die Vermehrungsmaterial (Stecklinge und Samen) abholen möchten, müssen einen vorher digital erhaltenen, druckbaren Beleg vorzeigen, der nur für eine einmalige Abholung gültig ist. Der Beleg kann auch digital auf dem Handy vorgelegt werden.
- Sicherheitsmechanismus an der Tür: Die Tür zur Abgabestelle ist mit einem Sicherheitsmechanismus ausgestattet, der es dem Personal ermöglicht, die Tür nur durch Betätigung eines Drückers zu öffnen. So wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen die Abgabestelle betreten können.
- Limitierte Anzahl von Personen in der Abgabestelle: Es dürfen sich maximal drei Personen (Mitglieder oder berechtigte Nichtmitglieder) gleichzeitig in der Abgabestelle aufhalten. Weitere Personen müssen im Wartebereich (falls vorhanden) oder draußen warten, bis sie an der Reihe sind. Dies sorgt für geordnete Abläufe und vermeidet unnötige Ansammlungen.
Sicherheitstechnik und Diebstahlschutz
- Kameraüberwachung: Die Abgabestelle ist mit Kameras ausgestattet, die sowohl den Innenbereich als auch die Zugänge überwachen. Diese Maßnahme dient der Sicherheit der Mitglieder und verhindert unbefugten Zutritt.
- Sichere Lagerung von nicht abgeholten Bestellungen: Cannabis, das nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums abgeholt wurde, wird bis zu 14 Tage in einem Tresor an der Abgabestelle sicher gelagert. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss der Transport von Cannabis zur Anbaustätte mindestens einen Tag im Voraus angemeldet werden. Daher wird das Cannabis nicht sofort zurücktransportiert.
Dokumentation und Nachverfolgung
- Digitale Erfassung aller Abgaben: Jede Abgabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (Stecklinge und Samen) wird digital dokumentiert, um Transparenz zu gewährleisten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
- Regelmäßige Datenüberprüfung: Die Daten werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass alle Abgaben korrekt erfasst und die gesetzlichen Limits eingehalten werden.
Schutz der Privatsphäre und Diskretion
- Diskrete Gestaltung der Abgabestelle: Es gibt keine Werbung oder auffällige Kennzeichnung an der Abgabestelle. Die Privatsphäre der Mitglieder und berechtigten Nichtmitglieder wird so gewahrt, und es wird vermieden, dass die Abgabestelle Aufmerksamkeit erregt.
- Striktes Rauch- und Alkoholverbot: An der Abgabestelle herrscht striktes Rauchverbot, und der Konsum von Alkohol ist ebenfalls untersagt. Die Abgabestelle dient nicht als Treffpunkt oder Aufenthaltsort.
- Zweck der Abgabestelle: Die Abgabestelle ist ausschließlich für die Abgabe von Cannabisprodukten, Vermehrungsmaterialien (Stecklinge und Samen), Informationsmaterial, Beratungen und gegebenenfalls kleineren Produkten vorgesehen. Es soll ein geordneter und sicherer Ablauf gewährleistet werden.
4. Regelungen zur Abgabe von Cannabis
Der CSC Green Farm e.V. stellt sicher, dass die Abgabe von Cannabisprodukten an Mitglieder ausschließlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Regelungen erfolgt. Unser Ziel ist es, einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Cannabis zu fördern und gleichzeitig den Missbrauch zu verhindern.
Abgabemengen und Limits
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Obergrenzen pro Monat:
- Mitglieder ab 21 Jahren dürfen monatlich maximal 50 Gramm Cannabis in Form von Blüten oder Hash erhalten.
- Mitglieder im Alter von 18 bis 20 Jahren (Heranwachsende) dürfen kein Cannabis vom CSC Green Farm e.V. erhalten, da wir kein Cannabis mit einem THC-Gehalt von unter 10 Prozent herstellen oder vertreiben. Es ist daher keine Abgabe an Mitglieder unter 21 Jahren möglich.
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Maximale Abgabemenge pro Abholung: Ein Mitglied kann pro Abholung maximal 25 Gramm Cannabis abholen.
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Limits für die Abgabe von Samen und Stecklingen:
- Pro Kalendermonat dürfen maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge an ein Mitglied abgegeben werden.
- Alternativ ist eine kombinierte Abgabe von insgesamt fünf Samen und Stecklingen (z.B. zwei Samen und drei Stecklinge) pro Monat an ein Mitglied zulässig. Diese Grenze gilt auch für Nichtmitglieder und wird durch das Online-Vorbestellungsverfahren geprüft.
- Abgabe von Vermehrungsmaterial an Nichtmitglieder: Samen und Stecklinge können auch an Nichtmitglieder abgegeben und verkauft werden. Dies setzt jedoch eine vorherige Registrierung voraus, und die Abholung muss online angemeldet werden.
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Voraussetzungen für die Abgabe: Vor jeder Abgabe müssen Cannabisprodukte, Samen und Stecklinge online vorbestellt werden. Das System prüft automatisch, ob die Bestellung innerhalb der erlaubten Limits liegt und dokumentiert diese vor der Abholung. An der Abgabestelle wird die Identität des Mitglieds oder registrierten Nichtmitglieds durch Vorlage eines gültigen Ausweises überprüft.
Prozess der Vorbestellung und Abholung
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Online-Voranmeldung: Mitglieder und registrierte Nichtmitglieder müssen ihre Bestellungen von Cannabisprodukten, Samen und Stecklingen online voranmelden. Dadurch wird gewährleistet, dass die gesetzlichen Limits eingehalten werden und nur vorbestellte Mengen an der Abgabestelle verfügbar sind.
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Vermeidung von Überdosierung: Durch die strenge Kontrolle der Vorbestellungen und die Überprüfung durch das Personal wird sichergestellt, dass Mitglieder niemals mehr als die gesetzlich erlaubte Menge abholen können.
Verantwortlichkeit und Kontrolle
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Verantwortliches Personal: An der Abgabestelle ist geschultes Personal dafür verantwortlich, die Abgaben zu überwachen und sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden.
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Automatisierte Kontrollmechanismen: Das Online-System führt vor der Abgabe automatische Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass keine unrechtmäßigen Abgaben oder Regelverstöße stattfinden.
Abpackung und Geruchskontrolle
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Abpacken der Vorbestellungen an der Anbaustätte: Um Geruchsemissionen an der Abgabestelle zu vermeiden, wird das Abpacken der Cannabisprodukte an der Anbaustätte durchgeführt. Die abgepackten Produkte werden dann sicher zur Abgabestelle transportiert.
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Lagerung und Transport: Der Transport erfolgt sicher und diskret, und es wird darauf geachtet, dass keine Gerüche nach außen dringen.
Vermeidung von Diebstahl und Verlust
- Lagerung von nicht abgeholten Bestellungen: Cannabis, das nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums abgeholt wurde, wird bis zu 14 Tage in einem Tresor an der Abgabestelle sicher gelagert. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss der Transport von Cannabis zur Anbaustätte mindestens einen Tag im Voraus angemeldet werden. Daher wird das Cannabis nicht sofort zurücktransportiert. Wird es nach 14 Tagen vom Mitglied nicht abgeholt, kann es für ein anderes Mitglied verwendet werden.
- Sicherheitsvorkehrungen: Kameraüberwachung und Zugangskontrollen sorgen dafür, dass nur berechtigte Personen Zugang zur Abgabestelle und den Cannabisprodukten haben. Durch diese Maßnahmen wird das Risiko von Diebstahl und unbefugtem Zugang minimiert.
Transparenz und Mitgliederinformation
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Zugang zu Informationen: Sämtliche Informationen zur Abgabe, den Mengenlimits und dem Vorgehen werden im Mitgliederbereich auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Mitglieder können sich jederzeit über die aktuellen Regelungen informieren.
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Digitale Flyer und Informationen: Informationsmaterialien, die vor Ort verteilt werden, stehen auch digital im Mitgliederbereich zur Verfügung, um den Zugang zu wichtigen Informationen zu erleichtern und den Papierverbrauch zu minimieren.
Beteiligung von Mitgliedern unter 21 Jahren
- Altersgrenze für die Mitgliedschaft: Mitglieder des CSC Green Farm e.V. müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Für Mitglieder unter 21 Jahren ist die Abgabe von Cannabisprodukten ausgeschlossen, da wir der Überzeugung sind, dass Cannabis für Personen unter 21 Jahren immer noch Auswirkungen haben kann und potenziell schädlich ist.
- Aktive Beteiligung an Präventions- und Aufklärungsarbeit: Mitglieder unter 21 Jahren können sich aktiv an anderen Tätigkeiten des Vereins beteiligen, insbesondere in den Bereichen Präventionsarbeit und Aufklärung über Suchtgefahren. Diese Aktivitäten fördern den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis und tragen zur Umsetzung des Vereinszwecks bei.
Diese Regelungen zur Abgabe von Cannabisprodukten und Vermehrungsmaterialien sowie zur Beteiligung der Mitglieder sind darauf ausgelegt, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, die Sicherheit zu gewährleisten und den Jugend- und Gesundheitsschutz zu fördern.
5. Umgang mit Restmengen und Überschüssen
Der CSC Green Farm e.V. verpflichtet sich, einen verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Umgang mit Restmengen und Überschüssen von Cannabis sicherzustellen. Dabei werden alle gesetzlichen Vorgaben strikt eingehalten, um Missbrauch und unerlaubte Weitergabe zu verhindern.
Regelungen für die Anbauvereinigung
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Maximal erlaubte Bestände: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben dürfen in einer Anbauvereinigung nur Mengen vorrätig gehalten werden, die zur Deckung des Bedarfs der Mitglieder notwendig sind. Überschüssige Mengen, die über den genehmigten Bedarf hinausgehen, sind zu vermeiden.
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Vernichtung überschüssiger Mengen: Sollte es trotz genauer Planung und Kalkulation zu Überschüssen kommen, die nicht durch den Verbrauch der Mitglieder gedeckt werden können, werden diese Mengen durch ein reguläres Entsorgungsunternehmen, das auch im Gastro-Bereich zur Entsorgung von Lebensmittel- und Speiseabfällen tätig ist, fachgerecht und nachweislich vernichtet. Diese Entsorgung erfolgt kontrolliert über einen gesicherten Abfallcontainer.
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Protokollierung und Nachweis: Die Vernichtung überschüssiger Mengen wird protokolliert. Der Vorstand oder eine autorisierte Person überwacht und dokumentiert den Abfallcontainer, um sicherzustellen, dass die Entsorgung sicher und nach gesetzlichen Standards erfolgt. Ein Protokoll wird erstellt, das den Ablauf und die Menge der entsorgten Cannabisprodukte detailliert beschreibt.
Verfahren zur Vermeidung von Überschüssen
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Bedarfsorientierte Planung: Die Anbauplanung des CSC Green Farm e.V. erfolgt auf Basis der aktuellen Mitgliederzahl und deren monatlichem Bedarf. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Anbau und die Produktion an die Nachfrage angepasst sind und keine unnötigen Überschüsse entstehen.
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Kontinuierliche Überwachung: Die Bestände werden regelmäßig überwacht, um sicherzustellen, dass nur die erforderlichen Mengen produziert und gelagert werden. Sollten sich abzeichnende Überschüsse identifizieren lassen, wird rechtzeitig reagiert, um den Anbau zu regulieren.
Umgang mit Überschüssen bei Mitgliedern
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Höchstmengenregelung für Mitglieder: Jedes Mitglied darf maximal 60 Gramm Cannabis im Monat besitzen. Diese Regelung wird strikt überwacht und durch das Online-System und die Kontrollen an der Abgabestelle sichergestellt.
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Überschüsse aus privatem Anbau: Wenn Mitglieder zusätzlich privat Cannabis anbauen und dadurch Überschüsse entstehen, die über die erlaubte Menge von 60 Gramm hinausgehen, müssen diese Mengen eigenverantwortlich und nachweislich vernichtet werden. Die Abgabe oder Weitergabe an Dritte zum Konsum ist gesetzlich untersagt.
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Einreichung von Überschüssen zur Vernichtung: Um eine fachgerechte Vernichtung zu gewährleisten, bietet der CSC Green Farm e.V. den Mitgliedern an, überschüssiges Cannabis bei der Abgabestelle einzureichen. Der Verein kümmert sich dann um die sichere und gesetzeskonforme Entsorgung der überschüssigen Mengen durch das reguläre Entsorgungsunternehmen. Diese Option stellt sicher, dass alle überschüssigen Mengen ordnungsgemäß entsorgt werden und kein Missbrauch stattfindet.
Aufklärung und Information
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Information der Mitglieder: Alle Mitglieder werden darüber informiert, wie sie mit überschüssigen Mengen umgehen müssen und welche gesetzlichen Verpflichtungen in diesem Zusammenhang bestehen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, keine Überschüsse an Dritte weiterzugeben, insbesondere nicht zum Konsum.
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Prävention von Überschüssen durch Aufklärung: Der Verein stellt umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung, das online und in der Abgabestelle erhältlich ist. Dieses Material informiert die Mitglieder über die korrekte Handhabung von Cannabis und die gesetzlichen Regelungen.
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Kontrollierte Entsorgung: Die Anbauvereinigung sorgt dafür, dass alle Überschüsse, die nicht benötigt werden, kontrolliert und umweltgerecht entsorgt werden. Die Überwachung und Protokollierung des Abfallcontainers durch den Vorstand oder eine autorisierte Person stellt sicher, dass die Entsorgung ordnungsgemäß erfolgt.
6. Kontrollen und regelmäßige Überprüfung der Einhaltung
Der CSC Green Farm e.V. setzt auf regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien sicherzustellen. Diese Maßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie der allgemeinen Sicherheit des Vereinsbetriebs.
Interne Kontrollen und Prüfungen
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Regelmäßige Bestandskontrollen: Alle Bestände an der Anbaustätte und der Abgabestelle werden regelmäßig kontrolliert, um sicherzustellen, dass die Mengen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und keine unrechtmäßigen Überschüsse entstehen.
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Überprüfung der Abgabemengen: Jede Abgabe von Cannabis wird digital dokumentiert und regelmäßig auf Einhaltung der Mengenlimits überprüft. Diese Überprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass keine Überschreitung der erlaubten Mengen erfolgt.
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Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen: Die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen, wie Zugangskontrollen, Kameraüberwachung und Alarmmeldesysteme, werden regelmäßig gewartet und überprüft, um ihre Funktionalität zu gewährleisten und eventuelle Schwachstellen zu identifizieren.
Externe Prüfungen und Zusammenarbeit mit Behörden
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden: Der CSC Green Farm e.V. arbeitet eng mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zusammen, um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Der Verein ist offen für behördliche Kontrollen und unterstützt diese aktiv, um Transparenz und Compliance sicherzustellen.
Überwachung des Jugend- und Gesundheitsschutzes
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Regelmäßige Schulungen: Der CSC Green Farm e.V. stellt sicher, dass alle Mitglieder und Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Jugend- und Gesundheitsschutz zu verstehen und umzusetzen.
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Präventionsbeauftragte und Berichte: Die Präventionsbeauftragte des Vereins ist verantwortlich für die Überwachung und Berichterstattung der Einhaltung von Präventionsmaßnahmen. Regelmäßige Berichte werden erstellt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und anzupassen.
Internes Meldesystem
- Es wird ein internes Meldesystem eingerichtet, über das Mitglieder oder Mitarbeiter vertraulich Bedenken hinsichtlich Verstößen gegen den Jugend- oder Gesundheitsschutz melden können, z.B. unerlaubte Weitergabe von Cannabis an Minderjährige oder zwischen Mitgliedern. Dieses System stellt sicher, dass alle Meldungen zeitnah und diskret bearbeitet werden.
Anpassung und Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen
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Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben: Sollten sich gesetzliche Bestimmungen ändern, passt der CSC Green Farm e.V. seine internen Richtlinien und Sicherheitsmaßnahmen entsprechend an. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Experten.
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Kontinuierliche Verbesserung: Der Verein strebt eine kontinuierliche Verbesserung seiner Sicherheits- und Schutzmaßnahmen an, um den höchsten Standard im Jugend- und Gesundheitsschutz sowie in der Sicherheit der Anbau- und Abgabebereiche zu gewährleisten.
Transparenz, Berichterstattung und Mitgliederinformation
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Offene Kommunikation: Der Verein legt großen Wert auf Transparenz und informiert seine Mitglieder regelmäßig über alle relevanten Kontrollen, Audits und Überprüfungen. Auf diese Weise wird Vertrauen geschaffen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gefördert.
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Dokumentation und Nachvollziehbarkeit: Alle Kontrollen, Überprüfungen und Maßnahmen werden detailliert dokumentiert. Dies gewährleistet eine hohe Nachvollziehbarkeit und Transparenz in allen Bereichen.
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Verpflichtende Kenntnisnahme bei Konzeptänderungen: Bei Änderungen des Jugend- und Gesundheitskonzeptes müssen alle Mitglieder die neue Version des Konzeptes als "gelesen" markieren, bevor sie weitere Cannabisbestellungen zur Abholung vornehmen können. Jedes Update des Konzeptes wird somit effektiv an alle Mitglieder weitergegeben und deren Kenntnisnahme sichergestellt.
Diese umfassenden Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen stellen sicher, dass der CSC Green Farm e.V. alle gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien einhält und damit den höchsten Standards im Bereich Jugend- und Gesundheitsschutz sowie der allgemeinen Sicherheit entspricht.
7. Sanktionen bei Verstößen
Der CSC Green Farm e.V. legt großen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien. Verstöße gegen diese Regelungen werden daher nicht toleriert und konsequent geahndet, um den Jugend- und Gesundheitsschutz sowie die Sicherheit aller Mitglieder zu gewährleisten.
Arten von Verstößen
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Geringfügige Verstöße: Dazu zählen beispielsweise das nicht ordnungsgemäße Dokumentieren von Abgaben oder das Missachten interner Richtlinien, die keine direkten Auswirkungen auf die Sicherheit oder den Jugend- und Gesundheitsschutz haben.
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Schwere Verstöße: Hierzu gehören unter anderem die unbefugte Weitergabe von Cannabis an Dritte zum Konsum, das Überschreiten der gesetzlich festgelegten Besitz- oder Abgabemengen oder das Missachten von Sicherheitsvorgaben.
Sanktionen bei geringfügigen Verstößen
- Verwarnung: Bei geringfügigen Verstößen erhalten Mitglieder zunächst eine schriftliche Verwarnung durch den Vorstand. In dieser Verwarnung wird der Verstoß erläutert, und es wird auf mögliche Konsequenzen bei wiederholten Verstößen hingewiesen.
Sanktionen bei schweren Verstößen
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Temporäre Suspendierung der Mitgliedsrechte: Bei schweren Verstößen kann das Mitglied vorübergehend von den Rechten und Leistungen des Vereins, einschließlich der Abgabe von Cannabis, ausgeschlossen werden. Die Dauer der Suspendierung richtet sich nach dem Schweregrad des Verstoßes.
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Ausschluss aus dem Verein: Wiederholte oder besonders schwerwiegende Verstöße können zum vollständigen Ausschluss des Mitglieds aus dem CSC Green Farm e.V. führen. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands und wird dem betroffenen Mitglied schriftlich mitgeteilt.
Verfahren zur Sanktionierung
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Ermittlung und Dokumentation: Bei Verdacht auf einen Verstoß wird eine interne Untersuchung eingeleitet, um den Sachverhalt zu klären. Alle relevanten Informationen und Beweise werden dokumentiert und in einem Bericht zusammengefasst.
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Anhörung des betroffenen Mitglieds: Das betroffene Mitglied erhält die Möglichkeit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen und seine Sichtweise darzulegen. Diese Anhörung findet in Anwesenheit von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern statt.
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Beschlussfassung durch den Vorstand: Nach Prüfung aller Fakten und der Anhörung des betroffenen Mitglieds entscheidet der Vorstand über die zu ergreifenden Maßnahmen. Die Entscheidung wird protokolliert und dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.
Diese Sanktionen und Verfahren gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien und tragen zu einem verantwortungsvollen und sicheren Betrieb des CSC Green Farm e.V. bei.
8. Kommunikation und Aufklärung der Mitglieder
Der CSC Green Farm e.V. legt großen Wert auf eine offene und transparente Kommunikation mit seinen Mitgliedern. Die Aufklärung über gesetzliche Bestimmungen, Vereinsregeln und verantwortungsvollen Konsum ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Durch gezielte Informationsmaßnahmen stellen wir sicher, dass alle Mitglieder stets gut informiert sind und die Vorgaben des Vereins und des Gesetzgebers verstehen und einhalten können.
Regelmäßige Informationsveranstaltungen
- Mitgliederversammlungen: Der CSC Green Farm e.V. veranstaltet regelmäßig Mitgliederversammlungen, um über wichtige Themen wie Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen, Anpassungen der Vereinsrichtlinien oder geplante Projekte zu informieren. Diese Versammlungen bieten den Mitgliedern auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben.
Digitale Kommunikation und Mitgliederportal
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Mitgliederportal auf der Vereinswebsite: Alle wichtigen Informationen, Dokumente und Neuigkeiten stehen den Mitgliedern im geschützten Mitgliederbereich unserer Website zur Verfügung. Hier finden sie aktuelle Meldungen, Veranstaltungshinweise und Unterlagen wie Satzung, Vereinsregeln und Protokolle der Mitgliederversammlungen.
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Newsletter: Der Verein verschickt regelmäßig einen Newsletter an alle Mitglieder, um über aktuelle Entwicklungen, Veranstaltungen und wichtige Informationen zu informieren. So bleiben die Mitglieder immer auf dem neuesten Stand.
Aufklärung über Konsumrisiken und gesetzliche Pflichten
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Informationsmaterialien: Der CSC Green Farm e.V. stellt allen Mitgliedern umfangreiche Informationsmaterialien zu den Risiken des Cannabiskonsums und den gesetzlichen Verpflichtungen zur Verfügung. Diese Materialien sind sowohl digital als auch gedruckt erhältlich.
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Gezielte Aufklärungskampagnen: Regelmäßig werden gezielte Aufklärungskampagnen durchgeführt, die sich auf bestimmte Aspekte des Konsums und der gesetzlichen Pflichten konzentrieren. Diese Kampagnen werden im Mitgliederportal und über den Newsletter beworben.
Ansprechpartner für Fragen und Beratung
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Direkter Kontakt zum Vorstand: Mitglieder können sich bei Fragen oder Unsicherheiten jederzeit direkt an den Vorstand wenden. Die Kontaktdaten des Vorstands sind im Mitgliederbereich der Website hinterlegt.
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Beratungsangebote durch Präventionsbeauftragte: Die Präventionsbeauftragte des CSC Green Farm e.V. steht den Mitgliedern für Fragen rund um das Thema verantwortungsbewusster Konsum und Suchtprävention zur Verfügung. Sie bietet bei Bedarf individuelle Beratung an.
Feedback und Verbesserungsvorschläge
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Feedback-Mechanismen: Der Verein legt großen Wert auf das Feedback seiner Mitglieder. Vorschläge und Anregungen können jederzeit über das Mitgliederportal, per E-Mail oder bei den Mitgliederversammlungen eingebracht werden. Das Feedback wird regelmäßig ausgewertet, um den Verein weiterzuentwickeln.
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Beteiligung der Mitglieder: Der CSC Green Farm e.V. fördert die aktive Beteiligung der Mitglieder an Entscheidungsprozessen und Projekten. Dies trägt dazu bei, die Gemeinschaft zu stärken und die Mitglieder in die Entwicklung des Vereins einzubinden.
Diese Maßnahmen zur Kommunikation und Aufklärung der Mitglieder tragen dazu bei, eine informierte und engagierte Gemeinschaft zu fördern, die die gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien des CSC Green Farm e.V. versteht und einhält.
9. Schutz von Minderjährigen
Der CSC Green Farm e.V. verfolgt konsequent das Ziel, den Zugang von Minderjährigen zu Cannabis zu verhindern und setzt sich aktiv für den Jugend- und Gesundheitsschutz ein. Wir halten uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben und haben interne Regelungen eingeführt, um sicherzustellen, dass Minderjährige weder direkt noch indirekt Zugang zu Cannabisprodukten haben. Insbesondere werden auch die besonderen Anforderungen und Verantwortungen von Mitgliedern berücksichtigt, die Eltern sind oder in Kontakt mit Minderjährigen stehen.
Strikte Alterskontrollen
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Altersverifikation bei Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft im CSC Green Farm e.V. ist ausschließlich Volljährigen vorbehalten. Bei der Aufnahme neuer Mitglieder wird das Alter durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses überprüft und dokumentiert.
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Kontrollen bei jeder Abgabe: An der Abgabestelle wird das Alter jedes Mitglieds bei jeder Abholung erneut überprüft. Dies geschieht durch Vorlage der Mitgliedskarte und eines gültigen Lichtbildausweises. So wird sichergestellt, dass Minderjährige keinen Zugang zu Cannabisprodukten erhalten.
Keine Werbung oder Ansprache von Minderjährigen
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Werbeverbot: Der CSC Green Farm e.V. hält sich strikt an das allgemeine Werbeverbot für Cannabisprodukte und Cannabis-Anbauvereinigungen. Es wird keine Form von Werbung betrieben, die auf Minderjährige abzielt oder diese anspricht.
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Verzicht auf öffentlich sichtbare Hinweise: An der Anbaustätte und der Abgabestelle werden keine Beschilderungen oder Hinweise angebracht, die auf den Verein oder den Verkauf von Cannabis hinweisen. Damit wird verhindert, dass Minderjährige durch den Verein beeinflusst werden.
Standort und Zugangskontrollen
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Standort der Anbaustätte: Die Anbaustätte des CSC Green Farm e.V. befindet sich in einem diskreten, nicht öffentlich zugänglichen Bereich. Die genaue Adresse wird nicht veröffentlicht, und es gibt keine Beschilderungen, die auf die Nutzung als Anbaustätte hinweisen.
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Zugangskontrollen: Der Zugang zur Anbaustätte und Abgabestelle ist durch ein separates Chip-System geregelt. Mitgliedskarten ermöglichen ausschließlich den Zugang zur Abgabestelle und nicht zur Anbaustätte. Dies verhindert unbefugte Zugriffe, insbesondere durch Minderjährige.
Aufklärung über die Risiken des Konsums durch Minderjährige
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Informationsmaterialien: Der CSC Green Farm e.V. stellt umfassende Informationsmaterialien über die Risiken des Cannabiskonsums für Minderjährige zur Verfügung. Diese Materialien sind Teil der Präventionsarbeit und werden im Mitgliederbereich sowie bei Schulungsveranstaltungen bereitgestellt.
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Gezielte Aufklärungsarbeit: Durch Schulungen und Informationsveranstaltungen werden die Mitglieder regelmäßig über die besonderen Risiken des Cannabiskonsums für junge Menschen aufgeklärt und dazu angehalten, diese Informationen in ihrem Umfeld zu verbreiten.
Präventionsarbeit in der Gemeinschaft
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Kooperation mit Schulen und Jugendeinrichtungen: Der CSC Green Farm e.V. engagiert sich in der Zusammenarbeit mit Schulen und Jugendeinrichtungen in der Region, um die Aufklärung über die Gefahren des Cannabiskonsums für Minderjährige zu fördern. Dabei werden keine direkten Vereinbarungen zur Werbung getroffen, sondern rein auf präventive Maßnahmen gesetzt.
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Unterstützung von Präventionsprojekten: Der Verein unterstützt Projekte, die sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Drogenmissbrauch widmen, und arbeitet eng mit regionalen Präventionsstellen zusammen.
Spezifische Maßnahmen für Eltern-Mitglieder und beruflich involvierte Personen
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Erklärung zur elterlichen Verantwortung: Eltern, die Mitglieder des CSC Green Farm e.V. sind, müssen einer zusätzlichen Erklärung zustimmen, in der sie bestätigen, dass sie sich ihrer elterlichen Verantwortung bewusst sind und die Weitergabe oder Exposition von Cannabis an Minderjährige in ihrem Haushalt oder Umfeld verhindern.
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Zusätzliche Erklärungen für beruflich involvierte Personen: Mitglieder, die in ihrem Alltag beruflich mit Minderjährigen arbeiten, wie z.B. Lehrer, Betreuer oder andere Personen in ähnlichen Berufen, müssen ebenfalls eine Erklärung abgeben. Diese Erklärung bestätigt, dass sie sich der besonderen Verantwortung und den Risiken des Cannabisgebrauchs in ihrem beruflichen Umfeld bewusst sind und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Kontakt von Minderjährigen mit Cannabisprodukten zu verhindern.
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Empfehlung zum Kauf von Sicherheitskits: Es wird allen Mitgliedern, die Eltern sind oder beruflich mit Minderjährigen in Kontakt stehen, empfohlen, Sicherheitskits für den häuslichen Gebrauch zu erwerben. Diese Kits, die kindersichere Behälter und Leitfäden zur sicheren Aufbewahrung von Cannabisprodukten enthalten, können an der Abgabestelle käuflich erworben werden und helfen dabei, sicherzustellen, dass Cannabisprodukte für Kinder unzugänglich bleiben.
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Bildungs- und Sensibilisierungsprogramme: Es werden spezielle Broschüren zu den Auswirkungen des Cannabis-Konsums in einem Haushalt oder beruflichen Umfeld mit Minderjährigen, den Risiken einer passiven Exposition und Strategien zur Vermeidung eines versehentlichen Zugangs zu Cannabis durch Kinder angeboten. Diese Broschüren sind online sowie an den Abgabestellen erhältlich.
Registrierung und Bestätigung von Schutzmaßnahmen
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Angabe bei Registrierung: Bei der Registrierung zur Mitgliedschaft müssen Mitglieder angeben, ob sie Kinder unter 18 Jahren haben oder in ihrem Alltag (z.B. durch ihre Arbeit) regelmäßig Kontakt mit Kindern unter 18 Jahren haben.
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Bestätigung von Schutzmaßnahmen: Falls dies zutrifft, muss das Mitglied zusätzlich bestätigen, eine spezielle Broschüre über Schutzmaßnahmen für Kinder im Umfeld von Cannabiskonsumenten gelesen zu haben. Diese Broschüre enthält wichtige Informationen und Richtlinien, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und Risiken zu minimieren. Die Broschüre ist sowohl als Printversion an der Abgabestelle als auch digital verfügbar.
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Jährliche Überprüfung: Jedes Jahr muss jedes Mitglied erneut bestätigen, ob es in Kontakt mit Kindern unter 18 Jahren ist. Falls dies der Fall ist, wird das Mitglied erneut auf die Broschüre hingewiesen und muss diese als "gelesen" bestätigen, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder stets auf dem neuesten Stand der Schutzmaßnahmen sind.
Konsequente Maßnahmen bei Verstößen
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Sanktionen bei Regelverstößen: Verstöße gegen die Regeln zum Schutz Minderjähriger, wie die unerlaubte Weitergabe von Cannabis an Minderjährige, werden konsequent geahndet. Solche Verstöße können zum sofortigen Ausschluss aus dem Verein führen und werden den zuständigen Behörden gemeldet.
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Interne Meldewege: Der Club hat ein internes Meldesystem eingerichtet, über das Mitglieder oder Mitarbeiter vertraulich Bedenken hinsichtlich Verstößen gegen den Jugend- oder Gesundheitsschutz melden können, z.B. unerlaubte Weitergabe von Cannabis an Minderjährige oder zwischen Mitgliedern. Dieser Meldeweg wird strikt eingehalten und Verstöße werden zeitnah bearbeitet und gemeldet.
Durch diese umfassenden Maßnahmen stellt der CSC Green Farm e.V. sicher, dass der Schutz von Minderjährigen stets gewährleistet ist und alle gesetzlichen Vorgaben zum Jugend- und Gesundheitsschutz eingehalten werden. Insbesondere Mitglieder, die Eltern sind oder mit Minderjährigen in Kontakt stehen, werden in die Pflicht genommen, die Sicherheit und das Wohl ihrer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
10. Schulungs- und Präventionsmaßnahmen
Der CSC Green Farm e.V. legt großen Wert auf den Jugend- und Gesundheitsschutz und verpflichtet sich zur Aufklärung über die Risiken des Cannabiskonsums. Durch gezielte Schulungs- und Präventionsmaßnahmen stellen wir sicher, dass unsere Mitglieder verantwortungsbewusst mit Cannabis umgehen und dass die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Jugendlichen strikt eingehalten werden.
Schulung der Präventionsbeauftragten
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss jede Anbauvereinigung eine:n Präventionsbeauftragte:n benennen, der/die nachweislich über Beratungs- und Präventionskenntnisse verfügt. Im CSC Green Farm e.V. ist eine qualifizierte Person benannt, die regelmäßig an anerkannten Schulungen teilnimmt, um ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.
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Schulungsthemen und Inhalte:
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Suchtprävention in Anbauvereinigungen.
- Grundlagen zur Substanzkunde, Suchtentwicklung, Suchtprävention und Suchtbehandlung.
- Grundlagen des Kinder- und Jugendschutzes und Handlungskompetenzen für die Gesprächsführung in der Prävention und Beratung.
- Kenntnisse des deutschen Suchthilfesystems und der regional relevanten Ansprechpartner:innen.
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Verpflichtung zur Weiterbildung: Die Präventionsbeauftragte des CSC Green Farm e.V. nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil, um sicherzustellen, dass sie über aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Änderungen informiert ist.
Aufklärung und Beratung für Mitglieder
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Informationsmaterialien: Der CSC Green Farm e.V. stellt allen Mitgliedern umfangreiches Informationsmaterial zu den Risiken des Cannabiskonsums zur Verfügung. Diese Materialien stehen sowohl in gedruckter Form an der Abgabestelle als auch digital im Mitgliederbereich unserer Website zur Verfügung.
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Beratungsangebote: Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich über die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums und Präventionsmöglichkeiten zu informieren.
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Workshops und Seminare: Wir organisieren wir Workshops und Seminare zu Themen wie verantwortungsbewusster Konsum, Suchtprävention und gesundheitliche Auswirkungen von Cannabis. Diese Veranstaltungen stehen allen Mitgliedern offen und werden von qualifizierten Fachkräften geleitet.
Schutz Minderjähriger und Informationskampagnen
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Strenge Alterskontrollen: Der CSC Green Farm e.V. stellt durch strikte Alterskontrollen sicher, dass Minderjährige keinen Zugang zu Cannabisprodukten haben und dass sie nicht durch Werbung oder Marketingmaßnahmen angesprochen werden.
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Informationskampagnen: Wir führen Kampagnen durch, um auf die Risiken des Cannabiskonsums hinzuweisen und den Jugend- und Gesundheitsschutz zu fördern. Diese Kampagnen sind sowohl auf unsere Mitglieder als auch auf die breite Öffentlichkeit ausgerichtet.
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Kooperation mit Präventionsstellen: Der Verein arbeitet eng mit regionalen Präventionsstellen zusammen, um eine umfassende und wirksame Aufklärung zu gewährleisten. Betroffene Personen und Mitglieder, die Unterstützung benötigen, können sich an diese Stellen wenden.
11. Zusammenarbeit mit externen Partnern und Institutionen
Der CSC Green Farm e.V. arbeitet kontinuierlich daran, ein starkes Netzwerk mit externen Partnern und Institutionen aufzubauen, um den Jugend- und Gesundheitsschutz sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu fördern. Diese Kooperationen sollen uns dabei unterstützen, unsere Präventions- und Aufklärungsarbeit zu stärken und ein verantwortungsvolles Umfeld für den Umgang mit Cannabis zu schaffen.
Kooperation mit Präventions- und Suchthilfestellen
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Zusammenarbeit mit dem bw-lv: Der CSC Green Farm e.V. steht in engem Kontakt mit dem Baden-Württembergischen Landesverband für Prävention und Rehabilitation (bw-lv) im Bereich Suchthilfe und Suchtprävention. Unser Präventionsbeauftragter wurde dort geschult, um die bestmögliche Unterstützung und Beratung für unsere Mitglieder zu gewährleisten. Eine Fachstelle des bw-lv in der Nähe von Hilzingen befindet sich in Singen, die bei Bedarf Beratungs- und Unterstützungsangebote anbietet.
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Kontakt zur Jugendhilfe: Der CSC Green Farm e.V. steht auch mit der Jugendhilfe in Kontakt, um den Schutz von Minderjährigen weiter zu verbessern und Präventionsarbeit im Umfeld von Jugendlichen zu stärken. Diese Zusammenarbeit unterstützt uns dabei, verantwortungsvollen Konsum zu fördern und Risiken zu minimieren.
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Ausbau weiterer Kontakte: Der Verein ist bestrebt, sein Netzwerk kontinuierlich zu erweitern und weitere Kontakte zu Präventionsstellen, Suchthilfeeinrichtungen und anderen relevanten Organisationen aufzubauen. Dies soll uns helfen, unsere Mitglieder und die Gemeinschaft noch besser zu unterstützen und gemeinsam an einem verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu arbeiten.
Partnerschaften mit Gesundheitsorganisationen
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Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern: Der CSC Green Farm e.V. strebt eine engere Zusammenarbeit mit den zuständigen Gesundheitsämtern an, um sicherzustellen, dass alle Hygiene- und Gesundheitsvorschriften eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Abgabestelle und die Lagerung von Cannabisprodukten.
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Gesundheitsbezogene Aufklärung: In Zusammenarbeit mit Gesundheitsorganisationen sollen gezielte Aufklärungsmaßnahmen zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums entwickelt und umgesetzt werden. Diese Maßnahmen helfen, die Mitglieder und die breite Öffentlichkeit über Risiken und verantwortungsvollen Konsum zu informieren.
Austausch mit anderen Cannabis Social Clubs
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Netzwerkbildung: Der CSC Green Farm e.V. arbeitet daran, sich stärker mit anderen Cannabis Social Clubs in Deutschland zu vernetzen, um Erfahrungen auszutauschen, Best Practices zu teilen und gemeinsame Interessen zu vertreten. Ein starkes Netzwerk ermöglicht es uns, von den Erfahrungen anderer Clubs zu lernen und unsere eigenen Prozesse und Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern.
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Teilnahme an Konferenzen und Fachveranstaltungen: Der Verein plant, sich vermehrt an Konferenzen, Workshops und Fachveranstaltungen rund um das Thema Cannabis zu beteiligen, um über aktuelle Entwicklungen informiert zu bleiben und die Qualität der eigenen Arbeit stetig zu verbessern.
Zusammenarbeit mit rechtlichen und sicherheitstechnischen Beratern
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Rechtliche Beratung: Der CSC Green Farm e.V. wird regelmäßig von rechtlichen Experten beraten, um sicherzustellen, dass alle Vereinsaktivitäten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Cannabisabgabe, die Sicherheitsmaßnahmen und den Jugend- und Gesundheitsschutz.
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Sicherheitskonzepte: In Zusammenarbeit mit Sicherheitsexperten entwickeln wir Konzepte und Maßnahmen, um die Sicherheit in der Anbaustätte und der Abgabestelle zu gewährleisten. Diese Zusammenarbeit hilft uns, mögliche Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Durch die enge Zusammenarbeit mit externen Partnern und Institutionen sowie den kontinuierlichen Ausbau unseres Netzwerks will der CSC Green Farm e.V. einen wichtigen Beitrag zum Jugend- und Gesundheitsschutz sowie zur Präventionsarbeit in der Region leisten und ein sicheres und verantwortungsvolles Umfeld für den Umgang mit Cannabis schaffen.